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Manja Bornmann

Ablauf und häufige Fragen

Wie eine Behandlung beginnt, was sie kostet und was auf Sie zukommt.

Der Ablauf in vier Schritten

1. Anruf. Sie schildern kurz, worum es geht. Wir klären, ob ich die richtige Adresse bin — das dauert selten länger als fünf Minuten.

2. Sprechstunde. In ein bis drei Terminen lernen wir uns kennen. Am Ende steht eine Einschätzung und eine Empfehlung. Das kann eine Therapie bei mir sein, kann aber auch etwas anderes sein.

3. Probatorik. Einige Termine, in denen sich zeigt, ob die Zusammenarbeit trägt — für Ihr Kind genauso wie für mich.

4. Therapie. Wenn alle einverstanden sind, beantrage ich die Behandlung bei der Krankenkasse. Um das Formale kümmere ich mich.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Die Versichertenkarte Ihres Kindes genügt. Sie können direkt anrufen.

Was kostet die Behandlung?

Für gesetzlich Versicherte nichts. Ich bin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und rechne über die Krankenkasse ab. Privat Versicherte rechne ich direkt mit Ihnen ab. Die Begleitung für Erwachsene ist eine Selbstzahlerleistung und kostet 120 Euro je Sitzung.

Ab welchem Alter behandeln Sie?

Ab dem Säuglingsalter. Nach oben endet mein Behandlungsauftrag mit dem 21. Lebensjahr; eine begonnene Behandlung darf darüber hinaus fortgeführt werden.

Kinderpsychologin, Kinderpsychiaterin, Kinderpsychotherapeutin — was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe oft gleich verwendet. Wer einen Kinder- oder Jugendpsychologen sucht, meint meist eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Das bin ich: Ich bin approbiert, behandle mit Psychotherapie und rechne mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater sind Ärztinnen und Ärzte. Sie klären auch körperliche Ursachen ab und können Medikamente verordnen. Wenn für Ihr Kind eine kinderpsychiatrische Abklärung sinnvoll ist, sage ich Ihnen das und nenne Ihnen Ansprechpartner.

Wie lange dauert eine Therapie?

Das hängt vom Anliegen ab. Eine Beratung in der Regulationssprechstunde umfasst oft nur drei bis fünf Termine. Eine analytische Psychotherapie ist auf längere Zeit angelegt und kann sich über ein bis zwei Jahre erstrecken. Nach der Sprechstunde kann ich Ihnen dazu eine belastbare Einschätzung geben.

Wie oft finden Termine statt?

In der Regel einmal wöchentlich zur gleichen Zeit. Der feste Rahmen ist Teil der Wirkung, nicht nur Organisation.

Muss ich als Elternteil dabei sein?

Bei Säuglingen und Kleinkindern immer — dort ist die Arbeit mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam der Kern. Bei älteren Kindern und Jugendlichen findet die Behandlung allein statt, dazu kommen regelmäßige Elterngespräche. Diese Gespräche sind fester Bestandteil und keine Zusatzleistung.

Erfahre ich, was mein Kind erzählt?

Nein, jedenfalls nicht im Einzelnen. Was in der Stunde besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht — auch gegenüber Ihnen. In den Elterngesprächen geht es darum, wie Sie Ihr Kind unterstützen können, nicht um einen Bericht. Das ist keine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass Ihr Kind offen sein kann.

Mein Kind will nicht zur Therapie. Geht das trotzdem?

Das ist häufig und kein Ausschlussgrund. Zur Sprechstunde kommen viele widerwillig. Ob es weitergeht, entscheiden wir danach — auch Ihr Kind.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Für die Regulationssprechstunde vergebe ich in der Regel innerhalb von zwei Wochen einen ersten Termin. Für längerfristige Therapieplätze bestehen Wartezeiten. Rufen Sie trotzdem an — in einer Sprechstunde klären wir, was Ihr Kind braucht, und ich sage Ihnen ehrlich, ob ich das leisten kann.

Ich bekomme nirgends einen Therapieplatz. Was kann ich tun?

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt unter der Nummer 116 117 Sprechstundentermine bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das ist der schnellste Weg, wenn es überall voll ist.

Sind auch Termine per Video möglich?

Ja, für einen Teil der Termine. Ich nutze arztkonsultation, einen für die vertragsärztliche Versorgung zertifizierten Videodienst. Zur Video-Sprechstunde

Was passiert, wenn ein Termin nicht stattfinden kann?

Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vorher ab. Ein reservierter Termin kann kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden; bei späterer Absage stelle ich ein Ausfallhonorar von 50 € in Rechnung. Die Krankenkasse übernimmt das nicht. Das gilt unabhängig vom Grund — auch bei Krankheit, weil die Zeit dann trotzdem reserviert war.

Behandeln Sie auch privat Versicherte?

Ja, gern. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten direkt mit Ihnen; Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Klären Sie den Umfang der Kostenübernahme am besten vorab mit Ihrer Versicherung — das erspart Überraschungen.

Behandeln Sie Erwachsene?

Meine Zulassung gilt für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene biete ich eine Begleitung nach belastendem Geburtserleben als Selbstzahlerleistung an. Mehr dazu

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

  • Versichertenkarte Ihres Kindes
  • Vorbefunde, falls vorhanden (Kinderarzt, SPZ, Klinik)
  • Bei getrennt lebenden Eltern: Klärung, wer sorgeberechtigt ist

Mehr braucht es nicht. Sie müssen nichts vorbereiten und nichts aufschreiben.

Ein praktischer Hinweis: Es gibt keinen Wartebereich. Kommen Sie bitte pünktlich, aber nicht zu früh — ich hole Sie zur vereinbarten Zeit an der Tür ab.